Freiwilligendienst wird für Freiwillige und Einsatzstellen flexibler

Erstellt von Kerstin Kempermann |

Teilzeitgesetz für FSJ und BfD

Oldenburg, 22.6.2024 – Bei der Diakonie im Oldenburger Land können junge Menschen ab sofort ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit machen, Möglich ist das durch das neue Freiwilligen-Teilzeitgesetz! Der Freiwilligendienst in Teilzeit umfasst mindestens 21 Stunden wöchentlich und kann zwischen 6 und 18 Monaten absolviert werden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Möglichkeit geschaffen wurde, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren. Nun können junge Menschen künftig soziales Engagement flexibler gestalten, denn der Freiwilligendienst soll in ihr Leben passen“, sagt Gesche Poppe, Leitung Freiwilligendienste bei der Diakonie im Oldenburger Land.

Zuvor mussten noch besondere Gründe vorliegen dies ist nun nicht mehr notwendig. In der Praxis gibt es häufig Anfragen zu Teilzeitmöglichkeiten und diese können  nun in der Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen einfacher umgesetzt werden.

Das vielfältige Angebot der Freiwilligendienste wird so aber nicht nur für mehr Menschen zugänglich, sondern auch für viele Einsatzstellen.  „Das Teilzeit-Gesetz ermöglicht Einsatzstellen, die Unterstützung benötigen, ausschließlich einen Freiwilligendienst in Teilzeit anzubieten.“.

Die Bewerbungen für den neuen Jahrgang im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BfD) laufen bereits. Viele Plätze in den verschiedenen Einsatzbereichen sind noch frei. Ob in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Senioren, erkrankte Menschen (Krankenhäuser, Sozialstationen oder Psychiatrie), Kinder, junge Menschen oder benachteiligte Menschen, überall können Interessierte Erfahrungen im Freiwilligendienst der Diakonie im Oldenburger Land sammeln. Interessierte können den Wunsch auf Teilzeit in der Bewerbung angeben.

Bewerben kann man sich unter: https://www.freiwillige-ol.de/bewerbung

 

Info Teilzeitgesetz:

Freiwillige können einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. (§ 2 Absatz 1 Satz 2 b JFDG). Die Möglichkeit einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren ist nicht mehr an besondere Voraussetzungen geknüpft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit. Ob ein Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist vielmehr von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus.

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