Organisation und Leitung
Das Diakonische Werk Oldenburg ist mit dem Kirchengesetz vom 29. Nov. 1974 eingesetzt worden. Es wird beauftragt, seine Angelegenheiten im Rahmen dieses Gesetzes und seiner Satzung selbständig zu ordnen und zu verwalten.
Durch die Satzung werden die Organe des Diakonischen Werkes eingesetzt: Vorstand, Aufsichtsrat, Diakonische Konferenz und Mitgliederversammlung.