Fachtag Bundeskinderschutzgesetz
Kinderschutz durch Beteiligung und neue Beschwerdeverfahren 

Diakonie-Vorstand Pfr. Thomas Feld begrüßt die Einrichtungsleitungen zum Fachtag Bundeskinderschutzgesetz
Diakonie-Fachtag mit Praxisbeispielen aus der Stadt Oldenburg

Oldenburg, 19.Juni 2012 - Einrichtungsleitungen sozialer Einrichtungen haben sich über das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) informiert. Das Gesetz ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft und bringt eine Reihe von neuen Regelungen und Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen im Kinderschutz mit sich. In seiner präventiven Grundausrichtung stellt es den aktiven Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke, mehr Handlungs- und Rechtssicherheit und die (Weiter-)Entwicklung verbindlicher Standards in den Mittelpunkt. Dies hat Auswirkungen auf die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, aber auch auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Neu in die Verantwortung genommenen werden Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich oder der Suchthilfe und die Schule. Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes vor. Petra Bremke-Metscher vom Oldenburger Amt für Jugend, Familie und Schule zeigte an Beispielen auf, wie die Regelungen umgesetzt werden können: Besondere Bedeutung kommt in Zukunft der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der Entwicklung von Beschwerdeverfahren zu. Aus dem Haus Regenbogen, einem pädagogisch-therapeutischen  Wohnheim der Diakonie aus dem Geschäftsbereich Förderung und Therapie, liegen bereits Erfahrungen für die Umsetzung vor, die vorgestellt werden.